Informationspflicht gemäß § 5 TMG: Die am 01.03.2007 in Kraft getretenen Informationspflichten gemäß § 5 TMG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz.
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind:
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
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